Winterdienst-Pflichten – Was Eigentümer & Mieter wissen müssen

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Pflicht zum Winterdienst in Dortmund – Infos für Eigentümer

In Deutschland gelten klare Winterdienst-Pflichten – je nach Gemeinde haften Eigentümer, Mieter oder Hausverwaltungen.

In den Wintermonaten sind Grundstückseigentümer:innen in Dortmund gesetzlich verpflichtet, für sichere Gehwege und Zufahrten rund um ihr Grundstück zu sorgen.
Wer dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche bei Unfällen.

Das sollten Sie wissen:
✅ Räumzeiten einhalten: Werktags muss bis spätestens 7 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein.
✅ Breite freihalten: Gehwege müssen mindestens 1,50 Meter breit eisfrei sein – damit Fußgänger sicher passieren können.
✅ Sicher räumen und streuen: Verwenden Sie bevorzugt umweltfreundliche Streumittel wie Sand oder Splitt.
✅ Schnee richtig lagern: Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden – er gehört an den Rand des eigenen Grundstücks.
✅ Pflicht kann übertragen werden: Bei vermieteten Objekten kann der Winterdienst vertraglich auf Mieter:innen übertragen werden – aber nur mit klarer, schriftlicher Regelung.

Tipp: Wer die Organisation nicht selbst übernehmen will, kann einen professionellen Winterdienst in Dortmund beauftragen.
So bleiben Ihre Flächen sicher – auch bei plötzlichem Wintereinbruch.

Günstiger Winterdienst in Dortmund – Schnelle Räumung & Streuen inklusive
Winterservice sorgt für freie Wege in Dortmund

Winterdienst in Dortmund – Pflicht für private Eigentümer

In Dortmund sind private Grundstückseigentümer:innen gesetzlich verpflichtet, im Winter für sichere Gehwege und Zugänge rund um ihre Immobilie zu sorgen.

Die Räum- und Streupflicht dient nicht nur der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen, sondern schützt auch vor rechtlichen Konsequenzen.

Ein professioneller Winterdienst in Dortmund kann Sie bei der Erfüllung dieser Pflichten effektiv entlasten – und sorgt dafür, dass Ihre Wege zuverlässig, pünktlich und umweltschonend geräumt sind.

  • Schnee muss von Gehwegen und Straßen geräumt werden
  • Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten muss der Winterdienst durchgeführt werden.
  • Die Sicherheit im Verkehr muss sichergestellt werden.
  • Die Pflicht zum Winterdienst gilt für Privat & Gewerbe

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Pflicht verpasst? Folgen des Winterdienst-Ausfalls in Dortmund

Wer in Dortmund seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch rechtliche Folgen im Schadensfall.
Grundstückseigentümer:innen und Mieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge sicher und eisfrei zu halten.

Mögliche Folgen bei Vernachlässigung:
❌ Bußgelder: Bei Verstößen gegen die kommunale Satzung drohen empfindliche Geldstrafen.
❌ Haftung bei Unfällen: Bei einem Sturz auf nicht geräumtem oder gestreutem Gelände haften Eigentümer:innen für Personen- und Sachschäden.
❌ Versicherungsprobleme: Viele Versicherer leisten gar nicht oder nur eingeschränkt, wenn keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden.
❌ Rechtliche Auseinandersetzungen: Geschädigte können Schadensersatzforderungen oder Klagen einreichen, wenn die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt wurde.

Unser Tipp:
Vermeiden Sie unnötige Risiken – beauftragen Sie einen zuverlässigen Winterdienst in Dortmund, der Ihre Pflichten professionell übernimmt. So bleiben Ihre Flächen sicher – und Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

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